Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – THRONE STUDIO
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen THRONE STUDIO (nachfolgend „Tattoo-Studio“) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kund*innen“). Mit Vereinbarung eines Termins, Unterzeichnung der Einverständniserklärung oder Inanspruchnahme einer Leistung des Tattoo-Studios erkennen die Kund*innen diese AGB verbindlich an.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Tätowier-Dienstleistungen, Design- und Beratungsleistungen sowie sonstige Services, die durch THRONE STUDIO erbracht werden.
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund*innen finden keine Anwendung, es sei denn, das Tattoo-Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.3. Terminabsagen können – je nach Zeitpunkt der Absage sowie der Möglichkeit einer anderweitigen Terminvergabe – mit einer Ausfallgebühr von bis zu 100 % des vereinbarten Motiv- beziehungsweise Sitzungspreises belegt werden, auch ohne gesonderte individualvertragliche Vereinbarung, sofern diese Regelung in diesen AGB einsehbar und vor Terminvereinbarung bekannt gemacht wurde.
2. Vertragspartner und Studioangaben
2.1. Vertragspartnerin der Kund*innen ist: THRONE STUDIO, Inhaberin Fiona Mehrholz, Mülhauser Straße 1, 47906 Kempen.
2.2. Das Tattoo-Studio wird als Einzelunternehmen geführt. Alle im Rahmen der Tätowierungen geschlossenen Verträge kommen zwischen der Inhaberin und den jeweiligen Kund*innen zustande.
2.3. Die Kontaktdaten des Studios sind im Studio ausgehängt und auf den genutzten Kommunikationskanälen verlinkt. Änderungen der Kontaktdaten werden entsprechend aktualisiert.
3. Terminvereinbarung und Vertragsabschluss
3.1. Termine können persönlich im Studio, telefonisch oder elektronisch (z. B. per E-Mail oder, sofern angeboten, Online-Anfrage) vereinbart werden.
3.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald das Tattoo-Studio den Termin bestätigt und – sofern vorgesehen – eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
3.3. Das Tattoo-Studio tätowiert grundsätzlich nur volljährige Personen (mindestens 18 Jahre). Vor Beginn der Tätowierung ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen. Ohne Identitätsnachweis kann die Tätowierung abgelehnt werden. Ein hierdurch entstehender Verdienstausfall kann wie eine kurzfristige Absage behandelt werden.
3.4. Das Tattoo-Studio behält sich vor, Terminwünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei ungeeigneten Motiven, gesundheitlichen Bedenken oder fehlender Eignung der Körperstelle.
4. Anzahlungen und Terminbestätigung
4.1. Für Tätowierungen kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe der Anzahlung wird von der Tätowiererin abhängig gemacht von Motiv, Größe, Komplexität, geplanter Sitzungsdauer und individueller Auslastung.
4.2. Die Anzahlung dient zur Sicherung des Termins und zur Abdeckung des zeitlichen und gestalterischen Voraufwandes (z. B. Erstellung von Skizzen und Designs).
4.3. Die Tätowiererin entscheidet nach eigenem Ermessen, ob für einen Termin eine Anzahlung erforderlich ist oder ob eine Terminbestätigung beispielsweise nach persönlicher Vorstellung und Ausweisprüfung ausreichend ist.
4.4. Anzahlungen werden mit dem Endpreis der Tätowierung verrechnet. Wird der Termin ordnungsgemäß wahrgenommen, reduziert sich der am Termintag zu zahlende Betrag um die geleistete Anzahlung.
4.5. Anzahlungen sowie sämtliche Endgelder sind ausschließlich in bar im Studio zu entrichten. Kartenzahlung, Überweisung oder sonstige bargeldlose Zahlungsmittel werden nur akzeptiert, wenn das Tattoo-Studio dies ausdrücklich anbietet.
4.6. Bereits geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich nicht bar ausgezahlt. Eine Erstattung erfolgt – sofern überhaupt vorgesehen – ausschließlich in Form eines Gutscheins (siehe Ziffer 12).
4.7. Erscheinen Kund*innen zum vereinbarten Termin nicht oder sagen sie nicht fristgerecht ab, können Anzahlungen – je nach Einzelfall – ganz oder teilweise als Ausfallhonorar einbehalten werden. Die genaue Behandlung richtet sich nach den Regelungen in Ziffer 5.
5. Terminabsage, Terminverschiebung und Ausfallhonorar
5.1. Absagen oder Verschiebungen von Terminen durch die Kund*innen müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Die Mitteilung hat telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu erfolgen. Reine Social-Media-Nachrichten (z. B. Direktnachrichten) gelten nicht als sicherer und fristwahrender Kommunikationsweg.
5.2. Bei rechtzeitiger Absage oder Verschiebung (mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn) entsteht kein Ausfallhonorar. Eine geleistete Anzahlung kann auf einen neuen Termin übertragen werden.
5.3. Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheinen die Kund*innen nicht zum vereinbarten Termin („No-Show“), ist das Tattoo-Studio berechtigt, ein Ausfallhonorar von bis zu 100% des vereinbarten Motiv- beziehungsweise Sitzungspreises zu verlangen, sofern der Termin nicht mehr mit einem anderen zahlenden Termin belegt werden kann.
5.4. Die Höhe des Ausfallhonorars orientiert sich insbesondere an:
– der Dauer des gebuchten Termins (z. B. Tagessitzung),
– dem Umfang der bereits erfolgten Design- und Vorarbeiten,
– der Kurzfristigkeit der Absage
und kann im Einzelfall bis zu 100 % des vereinbarten Preises betragen.
5.5. Bereits geleistete Anzahlungen können auf das Ausfallhonorar angerechnet werden. Reicht die Anzahlung nicht aus, um das Ausfallhonorar zu decken, kann die Differenz nachträglich in Rechnung gestellt werden. Wird die Anzahlung überschritten, ist der übersteigende Teil des Ausfallhonorars ebenfalls sofort fällig.
5.6. Medizinische Ausnahme: Sagen Kund*innen den Termin innerhalb der 48-Stunden-Frist aus gesundheitlichen Gründen ab, entfällt das Ausfallhonorar vollständig, sofern:
– das Tattoo-Studio unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, über die Erkrankung informiert wird und
– innerhalb von 7 Kalendertagen ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die
Wahrnehmung des Termins gesundheitlich nicht möglich oder nicht zu empfehlen war. In diesem Fall wird eine bereits geleistete Anzahlung nicht als Ausfallhonorar einbehalten. Die Anzahlung wird stattdessen auf einen Ersatztermin übertragen oder – falls kein neuer Termin gewünscht wird – in Form eines Gutscheins gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
5.7. Sagt das Tattoo-Studio einen Termin aus wichtigem Grund ab (z. B. Krankheit der Tätowiererin, technische Probleme, höhere Gewalt), wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich oder von den Kund*innen nicht gewünscht, wird eine bereits geleistete Anzahlung in einen Gutschein umgewandelt. Weitere Schadensersatzansprüche sind, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Studios, ausgeschlossen.
5.8. Kann ein kurzfristig frei gewordener Termin doch noch anderweitig vergeben werden, kann das Tattoo-Studio nach billigem Ermessen auf ein Ausfallhonorar ganz oder teilweise verzichten. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Es gelten die im Studio ausgehängten, mündlich oder schriftlich mitgeteilten Preise. Preisangaben können je nach Motiv, Körperstelle, Detailgrad, Stil und benötigter Zeit variieren.
6.2. Preise können pauschal pro Motiv, pro Sitzung, pro Tag oder nach Zeitaufwand (Stundensatz) vereinbart werden.
6.3. Der endgültige Preis wird vor Beginn der Tätowierung nach Möglichkeit grob geschätzt. Abweichungen sind bei unerwartetem Mehraufwand, zusätzlichen Wünschen oder notwendigen Anpassungen möglich.
6.4. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Sitzung im Studio fällig.
6.5. Zahlungen sind ausschließlich in bar möglich. Kund*innen haben dafür Sorge zu tragen, ausreichende Barmittel am Termintag mitzuführen.
6.6. Kommen Kund*innen mit ihrer Zahlung in Verzug, behält sich das Tattoo-Studio vor, Mahngebühren und Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erheben.
7. Gesundheit, Aufklärung und Mitwirkungspflichten der Kund*innen
7.1. Tätowierungen stellen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Kund*innen bestätigen mit Unterzeichnung der Einverständniserklärung, dass sie über Risiken, mögliche Komplikationen und den Ablauf der Tätowierung aufgeklärt wurden.
7.2. Kund*innen sind verpflichtet, das Tattoo-Studio vollständig und wahrheitsgemäß über:
– bestehende Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Blutgerinnungsstörungen, Hauterkrankungen),
– Allergien (z. B. gegen Farbstoffe, Metalle, Desinfektionsmittel, Latex, Pflaster),
– regelmäßige Medikamenteneinnahmen (insbesondere blutverdünnende Mittel),
– eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit,
– Immunschwächen oder sonstige relevante Gesundheitsfaktoren
zu informieren.
7.3. Das Tattoo-Studio behält sich vor, eine Tätowierung aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen oder die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen.
7.4. Kund*innen verpflichten sich, während und unmittelbar vor dem Termin keine alkoholischen Getränke, Drogen oder blutverdünnenden Medikamente (soweit nicht ärztlich verordnet) zu konsumieren. Erscheinen Kund*innen erkennbar alkoholisiert oder berauscht, kann der Termin abgebrochen werden; ein dadurch entstehender Ausfall kann wie eine kurzfristige Absage behandelt werden.
7.5. Pflegehinweise (Aftercare) werden mündlich und/oder schriftlich erläutert und ausgehändigt.
Kund*innen sind verpflichtet, diese Hinweise sorgfältig zu beachten, um Infektionen, Narbenbildung und sonstige Komplikationen zu vermeiden.
8. Durchführung der Tätowierung
8.1. Das Tattoo-Studio führt Tätowierungen nach dem aktuellen Stand der Hygienerichtlinien und mit professionellen Arbeitsmaterialien durch.
8.2. Im Rahmen der künstlerischen Freiheit und des handwerklichen Ermessens können geringfügige Abweichungen vom Entwurf auftreten. Geringe Abweichungen in Linienführung, Schattierung und Farbe stellen keinen Mangel dar.
8.3. Kund*innen sind verpflichtet, während des Tätowiervorgangs Anweisungen des Studio-Personals (z.B. zur Körperhaltung, Bewegungsruhe) zu befolgen, um Verletzungen oder fehlerhafte Tätowierungen zu vermeiden.
8.4. Bricht eine Kundin/ein Kunde den Tätowiervorgang aus eigenen Gründen ab (z. B. Schmerzempfinden, Zeitgründe), ist dennoch der volle Preis der begonnenen Sitzung zu zahlen, sofern das Tattoo-Studio den Abbruch nicht zu vertreten hat.
9. Nachsorge und Nachstechen
9.1. Nach Abschluss der Tätowierung erhalten Kund*innen Hinweise zur Pflege und Nachsorge der tätowierten Haut.
9.2. Die Einhaltung der Pflegehinweise liegt vollständig in der Verantwortung der Kund*innen. Unterlassen oder fehlerhafte Pflege kann zu Farbverlust, Infektionen, Verzögerungen im Heilungsprozess oder Narbenbildung führen.
9.3. Ein kostenloses oder vergünstigtes Nachstechen kann vom Studio angeboten werden, wenn nach ordnungsgemäßer Pflege innerhalb eines üblichen Heilungszeitraums (i. d. R. 4–8 Wochen) Nachbesserungsbedarf erkennbar ist. Ob und in welchem Umfang ein Nachstechtermin kostenlos oder kostenpflichtig ist, liegt im Ermessen des Studios und wird individuell vereinbart.
9.4. Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, Kratzen, eigenmächtiges Entfernen von Krusten, Sonneneinstrahlung, Solariumbesuche, Schwimmbadbesuche oder mechanische Reibung entstehen, begründen keinen Anspruch auf kostenloses Nachstechen.
10. Haftung
10.1. Das Tattoo-Studio haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Tattoo-Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.2. Keine Haftung wird übernommen für:
– individuelle Hautreaktionen, Allergien oder Komplikationen, die trotz fachgerechter Arbeit auftreten,
– Farbveränderungen, Verblassen oder Verlaufen der Farben, die durch den individuellen Hauttyp,
Sonneneinstrahlung, Alterungsprozesse oder Pflegeverhalten bedingt sind,
– Schäden, die infolge Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstehen.
10.3. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Kund*innen wesentliche Gesundheitsinformationen verschweigen oder falsche Angaben machen.
10.4. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11. Urheberrecht und Bildrechte
11.1. Sämtliche vom Tattoo-Studio erstellen Skizzen, Entwürfe und Motive unterliegen dem Urheberrecht der Tätowiererin/des Tätowierers. Sie bleiben geistiges Eigentum des Studios, auch wenn sie im Rahmen eines Auftrags oder auf Grundlage von Ideen der Kund*innen entstanden sind.
11.2. Die Nutzung der Entwürfe ist ausschließlich zur einmaligen Tätowierung durch THRONE STUDIO gestattet. Jede weitere Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Tätowierung durch andere Studios oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Studios.
11.3. Das Tattoo-Studio ist berechtigt, Fotos der fertigen Tätowierung für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern die Kund*innen dem vor Ort ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung kann aus Gründen des Persönlichkeitsrechts jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
12. Gutscheine
12.1. Gutscheine des Tattoo-Studios können zum Erwerb von Tätowier-Dienstleistungen eingesetzt werden. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind Gutscheine ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
12.2. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur nach individueller Absprache und nach Ermessen des Studios möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
12.3. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, auch teilweise. Dies gilt insbesondere auch für Gutscheine, die aus der Umwandlung von Anzahlungen resultieren.
12.4. Geht ein Gutschein verloren oder wird gestohlen, übernimmt das Tattoo-Studio keine Haftung für eine missbräuchliche Verwendung.
13. Datenschutz
13.1. Das Tattoo-Studio verarbeitet personenbezogene Daten der Kund*innen (z. B. Name, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben, Foto- und Bildmaterial) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
13.2. Die Datenverarbeitung dient der Terminorganisation, Vertragsabwicklung, Dokumentation der Einverständniserklärung, Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie – bei entsprechender Einwilligung – der Verwendung von Bildmaterial zu Werbezwecken.
13.3. Kund*innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13.4. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind in einer gesonderten Datenschutzerklärung festgehalten, die im Studio einsehbar ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben hiervon unberührt.
14.2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Tattoo-Studios.
14.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
THRONE STUDIO – Tätowierstudio
Inhaberin: Fiona Mehrholz
Mülhauser Straße 1
47906 Kempen
Tel.: 0176 31115998
E-Mail: fiona@thronestudio.de